Das Zertifikat hat eine Gültigkeit bis zum 08.03.2020. Aufgrund der aktuellen Situation (Corona - Pandemie) hat die BAU BG alle
Nachprüfungen bis auf Weiteres ausgesetzt. Die zur Verlängerung der Bescheinigung erforderliche Wiederbegutachtung kann
deshalb nicht zeitnah und im erforderlichen Zeitrahmen durchgeführt werden. Der AMS BAU Begutachtungsausschuss hat be-
schlossen, dass die Bescheinigung nunmehr bis zum 08.03.2021 gültig ist.
Die AMS BAU Bescheinigung 02601-03.17-BGBAU/m1 ist nunmehr gültig bis zum 08.03.2021.
Das entsprechende Schreiben der BAU BG kann bei Bedarf vorgelegt werden.