Das Zertifikat hat eine Gültigkeit bis zum 08.03.2020. Aufgrund der aktuellen Situation (Corona - Pandemie) hat die BAU BG alle
Nachprüfungen bis auf Weiteres ausgesetzt. Die zur Verlängerung der Bescheinigung erforderliche Wiederbegutachtung kann
deshalb nicht zeitnah und im erforderlichen Zeitrahmen durchgeführt werden. Der AMS BAU Begutachtungsausschuss hat be-
schlossen die Gültigkeit der Bescheinigung um sechs Monate zu verlängern.
Die AMS BAU Bescheinigung 02601-03.17-BGBAU/m1 ist nunmehr gültig bis zum 08.09.2020.
Das entsprechende Schreiben der BAU BG kann bei Bedarf vorgelegt werden.